Die Interaktion mit Sicherheitspersonal ist ein alltäglicher Bestandteil vieler Lebensbereiche – sei es bei Großveranstaltungen, in Einkaufszentren, Diskotheken oder im Rahmen des Objektschutzes. Dabei taucht immer wieder eine zentrale Frage auf, die für Unsicherheit sorgen kann: „Darf mich Security anfassen?“ Diese Frage ist nicht nur für Bürgerinnen und Bürger relevant, die ihre Rechte kennen möchten, sondern auch für Sicherheitsfachkräfte, die ihre Befugnisse und Pflichten genau verstehen müssen. Als Hesse Sicherheitsdienst legen wir großen Wert auf Transparenz und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. In diesem ausführlichen Leitfaden beleuchten wir die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland, erklären die Unterschiede zwischen den Befugnissen von Polizei und Sicherheitsdienst und zeigen auf, wann ein Eingreifen durch Security-Mitarbeiter zulässig ist und wann nicht. Ein klares Verständnis dieser Abgrenzungen ist für ein sicheres und konfliktfreies Miteinander unerlässlich.
Unser Ziel ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und ein klares Verständnis dafür zu schaffen, welche Handlungen von privatem Sicherheitspersonal im Rahmen ihrer Tätigkeit erlaubt sind und wo die Grenzen liegen. Denn ein fundiertes Wissen über diese Thematik fördert nicht nur ein sicheres Miteinander, sondern schützt auch vor Missverständnissen und potenziellen Konflikten, die aus Unkenntnis resultieren könnten. Es ist entscheidend, die eigenen Rechte und die der Sicherheitskräfte zu kennen, um in jeder Situation angemessen reagieren zu können.
Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland: Jedermannsrecht und Notwehr
Bevor wir uns den spezifischen Befugnissen von Sicherheitsdiensten widmen, ist es essenziell, die grundlegenden rechtlichen Konzepte zu verstehen, die jede Person in Deutschland betreffen – das sogenannte Jedermannsrecht und das Recht auf Notwehr. Diese allgemeinen Rechte und Pflichten bilden die Basis für das Handeln von Sicherheitskräften, da diese primär die Rechte eines jeden Bürgers wahrnehmen, sofern sie keine hoheitlichen Befugnisse besitzen.
Das Jedermannsrecht (§ 127 StPO): Das Fundament für private Festnahmen
Das Jedermannsrecht ist ein wichtiger Pfeiler im deutschen Rechtssystem und in § 127 der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Es erlaubt jeder Person – und somit auch privaten Sicherheitskräften, die als normale Bürger handeln – eine vorläufige Festnahme vorzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Konkret besagt der Paragraph:
„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Was bedeutet das im Detail für die Frage: „Darf mich Security anfassen?“
- Auf frischer Tat betroffen: Die Person muss gerade dabei sein, eine Straftat zu begehen, oder unmittelbar nach der Tat entdeckt werden. Der Zeit- und Raumzusammenhang zur Tat muss eng sein. Ein Sicherheitsmitarbeiter, der einen Ladendiebstahl, eine Sachbeschädigung oder einen tätlichen Angriff beobachtet, kann hierauf reagieren.
 - Fluchtverdacht: Es muss ein begründeter Verdacht bestehen, dass die Person fliehen wird, wenn sie nicht festgehalten wird. Dies kann sich aus dem Verhalten der Person (z.B. Weglaufen, aggressives Verhalten, Verstecken) oder der Art der Tat ergeben, die ein solches Verhalten vermuten lässt.
 - Identität nicht feststellbar: Die Identität der Person kann vor Ort nicht sofort eindeutig geklärt werden, was die Gefahr birgt, dass die Person später nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wenn eine Person sich weigert, ihre Personalien anzugeben oder keine Ausweispapiere mit sich führt, kann dieser Punkt erfüllt sein.
 
Wird eine Person aufgrund des Jedermannsrechts festgehalten, muss sie unverzüglich der zuständigen Polizei übergeben werden. Die Sicherheitskraft darf die Person nur so lange festhalten, wie es zur Übergabe an die Polizei notwendig ist, und nur die dafür erforderlichen, verhältnismäßigen Mittel anwenden. Ein Festhalten über diesen Zeitpunkt hinaus wäre eine Freiheitsberaubung. Dies gilt auch für Szenarien im effektiven Objektschutz in Frankfurt, wo ein Security-Mitarbeiter beispielsweise Einbrecher auf einem Firmengelände auf frischer Tat ertappt.
Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB, § 227 BGB): Schutz in akuten Gefahren
Ein weiteres grundlegendes Recht, das für Sicherheitskräfte von Bedeutung ist, ist das Recht auf Notwehr. Gemäß § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt jemand nicht rechtswidrig, der eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
- Gegenwärtiger Angriff: Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern. Eine rein verbale Bedrohung ohne unmittelbare physische Komponente reicht in der Regel nicht aus, um körperliche Notwehr zu rechtfertigen.
 - Rechtswidrigkeit: Der Angriff darf nicht durch ein Recht oder eine Befugnis gedeckt sein. Ein Polizist, der jemanden rechtmäßig festnimmt, begeht keinen rechtswidrigen Angriff.
 - Erforderlichkeit der Verteidigung: Die Verteidigungshandlung muss geeignet sein, den Angriff abzuwehren, und das mildeste Mittel darstellen, das zur Verfügung steht. Wenn eine verbale Warnung ausreicht, um einen Angriff zu stoppen, ist körperliche Gewalt unverhältnismäßig. Das bedeutet, dass ein Sicherheitsmitarbeiter nur so viel Kraft einsetzen darf, wie nötig ist, um die Gefahr abzuwenden, nicht mehr.
 
Das Notwehrrecht gilt für jeden Bürger und somit auch für Sicherheitsmitarbeiter. Gleiches gilt für die Nothilfe (§ 32 StGB), bei der eine Person einem Dritten zur Hilfe eilt, der angegriffen wird. In solchen Situationen dürfen Sicherheitskräfte körperliche Gewalt anwenden, um sich selbst oder andere zu schützen, beispielsweise wenn sie bei professionellem Veranstaltungsschutz einen tätlichen Angriff auf einen Gast beobachten. Dabei ist immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Ergänzend dazu regelt § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Notwehr im Zivilrecht, während § 229 BGB den Selbsthilfebefugnissen in bestimmten Fällen weitere Grenzen setzt, etwa beim Schutz des eigenen Besitzes. Diese Paragraphen unterstreichen die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei jeglicher Form von Selbstschutz oder Hilfeleistung und betonen, dass ein Eingreifen stets wohlüberlegt und rechtlich fundiert sein muss.
Befugnisse von Polizei vs. Sicherheitsdienst: Der entscheidende Unterschied
Hier liegt der Kern des Missverständnisses, wenn es um die Frage geht: „Darf mich Security anfassen?“ Private Sicherheitsdienste sind keine Polizei. Sie besitzen keine hoheitlichen Befugnisse, wie sie staatlichen Ordnungs- und Polizeibehörden zustehen. Ihre Befugnisse leiten sich in erster Linie aus dem Jedermannsrecht, dem Notwehrrecht sowie aus dem Hausrecht des Auftraggebers ab. Diese Unterscheidung ist fundamental für das Verständnis der Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit.
Hoheitliche Befugnisse der Polizei
Die Polizei handelt auf Grundlage des Polizeirechts der Länder und der Strafprozessordnung. Sie verfügt über weitreichende hoheitliche Befugnisse, darunter:
- Anhalte- und Identitätsfeststellungsrechte: Die Polizei darf Personen ohne konkreten Verdacht anhalten und deren Identität feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung erforderlich ist.
 - Durchsuchungen: Personen, Fahrzeuge oder Wohnungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung, Gefahr im Verzug) durchsucht werden.
 - Platzverweise und Aufenthaltsverbote: Die Polizei kann Personen anweisen, einen Ort zu verlassen oder nicht mehr zu betreten, auch auf öffentlichem Grund.
 - Beschlagnahme von Gegenständen: Beweismittel oder gefährliche Gegenstände dürfen zur Sicherstellung oder Beweismittelgewinnung beschlagnahmt werden.
 - Schusswaffengebrauch: Unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und als letztes Mittel ist der Einsatz von Schusswaffen erlaubt.
 
Diese Befugnisse sind an den Staat gebunden und dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie sind umfassender als die Möglichkeiten eines privaten Sicherheitsdienstes und durch das Legalitätsprinzip an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden.
Befugnisse des Sicherheitsdienstes: Das Hausrecht als Basis
Private Sicherheitskräfte sind, wie bereits erwähnt, zunächst normale Bürger. Ihre primäre Befugnisquelle, die über das Jedermannsrecht und die Notwehr hinausgeht, ist das Hausrecht des Auftraggebers. Der Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks oder einer Immobilie kann das Hausrecht ausüben und Dritte damit beauftragen, es in seinem Namen durchzusetzen. Dies ist die häufigste Grundlage für das „Anfassen“ im Rahmen von Kontrollen oder Verweisen.
- Platzverweise: Auf Privatgelände oder in Gebäuden, für die der Auftraggeber das Hausrecht besitzt (z.B. ein Supermarkt, eine Diskothek, ein Firmengelände), darf die Security Personen des Geländes verweisen, die sich nicht an die Hausordnung halten oder den Betrieb stören. Wenn die Person sich weigert zu gehen, kann sie unter Umständen physisch geleitet werden.
 - Zutrittskontrollen: Im Rahmen des Hausrechts dürfen Sicherheitskräfte den Zutritt zu bestimmten Bereichen kontrollieren und Personen den Eintritt verwehren, wenn dies in der Hausordnung festgelegt ist (z.B. Einlasskontrolle bei Veranstaltungen). Dies kann auch ein vorsichtiges Abtasten umfassen, wenn die Hausordnung dies vorsieht und die Person zustimmt.
 - Gepäckkontrollen: Solche Kontrollen sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Person zulässig. Eine Verweigerung kann aber zum Hausverbot führen, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung verankert ist. Eine erzwungene Durchsuchung ist nicht erlaubt.
 - Vorläufige Festnahme: Ausschließlich auf Basis des Jedermannsrechts nach § 127 StPO, wie oben ausführlich beschrieben.
 
Es ist entscheidend zu verstehen, dass private Sicherheitsdienste auch dann, wenn sie von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen beauftragt werden, grundsätzlich nicht mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind, es sei denn, es handelt sich um sehr spezifische Ausnahmen wie die Luftsicherheitskontrolle an Flughäfen, wo sie als Beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Für den Großteil ihrer Tätigkeit bleiben sie jedoch „normale“ Bürger mit erweitertem Hausrecht, dessen Grenzen klar definiert sind.
| Befugnis/Recht | Polizei | Privater Sicherheitsdienst | 
|---|---|---|
| Anhalte- und Identitätsfeststellung | Ja (auch ohne konkreten Verdacht, zur Gefahrenabwehr) | Nein (nur auf freiwilliger Basis oder bei Jedermannsrecht) | 
| Durchsuchungen (Person, Sache) | Ja (unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen) | Nein (nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Hausrechts) | 
| Vorläufige Festnahme | Ja (als hoheitliche Maßnahme) | Ja (auf Basis des Jedermannsrechts, § 127 StPO) | 
| Platzverweise | Ja (zur Gefahrenabwehr, auch auf öffentlichem Grund) | Ja (im Rahmen des Hausrechts auf privatem Grund) | 
| Waffeneinsatz (Schusswaffe) | Ja (unter strengen gesetzlichen Auflagen) | Nein (keine hoheitliche Waffentragungserlaubnis für Schusswaffen, nur für Schutzwaffen wie Pfefferspray unter Auflagen) | 
| Rechtliche Grundlage | Polizeigesetze der Länder, StPO, BVerfGG etc. | Jedermannsrecht, Notwehrrecht, Hausrecht des Auftraggebers | 
Wann darf Security anfassen? Konkrete Situationen und Grenzen
Nachdem wir die rechtlichen Grundlagen und die Unterscheidung zur Polizei geklärt haben, widmen wir uns der Kernfrage: In welchen konkreten Situationen darf mich Security anfassen? Es gibt mehrere Szenarien, in denen ein körperliches Eingreifen zulässig sein kann, stets unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Deeskalation.
1. Im Rahmen des Jedermannsrechts (§ 127 StPO)
Wie bereits erläutert, darf eine Sicherheitskraft eine Person festhalten, wenn diese auf frischer Tat bei einer Straftat betroffen wird, fluchtverdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Dies ist der häufigste Fall, in dem Security-Mitarbeiter physisch eingreifen, beispielsweise bei Ladendiebstahl, Vandalismus oder tätlichen Auseinandersetzungen. Das Festhalten muss aber immer nur so lange erfolgen, bis die Polizei eintrifft. Die Art des Festhaltens muss verhältnismäßig sein und darf die Person nicht unnötig verletzen. Ein Sicherheitsmitarbeiter darf beispielsweise einen Täter nicht misshandeln, auch wenn er ihn rechtmäßig festhält.
Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Ladendetektiv beobachtet, wie eine Person Waren entwendet und versucht zu fliehen. Der Detektiv hat das Recht, die Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Ebenso kann im Rahmen eines qualifizierten Revierstreifendienst in Essen ein Mitarbeiter Personen festhalten, die dabei ertappt werden, Firmeneigentum zu beschädigen oder zu stehlen und sich der Feststellung ihrer Personalien entziehen wollen.
2. Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB)
Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter oder eine andere Person angegriffen wird, darf der Sicherheitsmitarbeiter sich und/oder die andere Person verteidigen. Die Verteidigung muss erforderlich und verhältnismäßig sein, um den Angriff abzuwehren. Dies kann das Festhalten, Abwehren von Schlägen oder auch das Niederringen eines Angreifers umfassen, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Notwehrhandlung muss dabei zielgerichtet auf die Abwehr des Angriffs gerichtet sein und darf nicht in eine unzulässige Bestrafung übergehen. Hier ist die genaue Abwägung der Verhältnismäßigkeit entscheidend, um rechtliche Folgen zu vermeiden.
Besonders im professionellen Veranstaltungsschutz, wo es zu Aggressionen oder tätlichen Auseinandersetzungen kommen kann, ist das Notwehrrecht für Security-Kräfte von großer Bedeutung, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten. Ein Mitarbeiter, der einen Gast vor einem handgreiflichen Angriff schützt, agiert im Rahmen der Nothilfe und darf hierbei physisch eingreifen.
3. Durchsetzung des Hausrechts (mit direkter Aufforderung)
Der Auftraggeber eines Sicherheitsdienstes (z.B. der Betreiber einer Diskothek, der Eigentümer eines Firmengeländes oder der Manager eines Einkaufszentrums) kann dem Sicherheitsdienst die Aufgabe übertragen, das Hausrecht durchzusetzen. Dies beinhaltet das Recht, unerwünschte Personen von einem Gelände zu verweisen. Wenn eine Person trotz mehrmaliger Aufforderung das Gelände nicht verlässt, kann die Sicherheitskraft unter Umständen physisch einschreiten, um die Person zu entfernen. Voraussetzung ist jedoch immer eine klare und unmissverständliche Aufforderung, der die Person nicht nachgekommen ist, und die strikte Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Zwangs. Das physische Eingreifen muss stets als letztes Mittel nach Scheitern aller Deeskalationsversuche erfolgen.
Beispiel: Eine Person, die sich aggressiv verhält und wiederholt die Hausordnung in einem Einkaufszentrum bricht, erhält einen Platzverweis. Weigert sie sich beharrlich zu gehen, darf die Security sie unter Anwendung minimaler und verhältnismäßiger Kraft vom Gelände geleiten.
4. Prävention von Straftaten oder Gefahren (Situationsbedingtes Eingreifen)
In einigen Situationen können Sicherheitskräfte eingreifen, um eine unmittelbar bevorstehende Straftat oder eine ernsthafte Gefahr abzuwenden. Dies fällt oft unter erweiterte Ausprägungen von Notwehr/Nothilfe oder die Durchsetzung des Hausrechts. Wenn beispielsweise eine Person dabei ist, Sachbeschädigung zu begehen oder eine Schlägerei anzufangen, darf die Security versuchen, dies zu unterbinden – notfalls auch durch physisches Eingreifen, um die Person am Handeln zu hindern. Dies kann das Festhalten oder das körperliche Blockieren des Zugangs zu einem gefährdeten Bereich umfassen.
Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung: Rein präventives Festhalten ohne konkrete, unmittelbar bevorstehende Gefahr oder Straftat ist nicht zulässig. Die Maßnahmen müssen immer auf die Abwehr einer akuten Bedrohung ausgerichtet sein und dürfen nicht über das Notwendige hinausgehen. Die bloße Möglichkeit einer zukünftigen Gefahr rechtfertigt noch keinen körperlichen Eingriff.
5. Identitätsfeststellung und Taschenkontrollen: Freiwilligkeit ist Trumpf
Abseits der oben genannten Ausnahmen dürfen private Sicherheitsdienste niemanden zwingen, seine Identität preiszugeben oder eine Taschenkontrolle durchzuführen. Diese Maßnahmen basieren ausschließlich auf der freiwilligen Zustimmung der betreffenden Person. Die Frage „darf mich Security anfassen“ ist hier eindeutig mit „nein, nicht ohne meine Erlaubnis“ zu beantworten.
- Identitätsfeststellung: Eine Sicherheitskraft darf nach dem Ausweis fragen, aber Sie sind nicht verpflichtet, diesen vorzuzeigen, es sei denn, Sie werden aufgrund des Jedermannsrechts vorläufig festgenommen und Ihre Identität ist unklar. Verweigern Sie die Angabe, kann dies aber, je nach Kontext, zum Beispiel zum Hausverbot führen, wenn die Hausordnung eine Identifikation vorschreibt.
 - Taschen- und Gepäckkontrollen: Bei Veranstaltungen, am Eingang von Geschäften oder Firmengeländen können Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Diese sind jedoch nur mit Ihrer Zustimmung zulässig. Wenn Sie die Kontrolle verweigern, kann Ihnen der Zutritt verwehrt werden, Sie können aber nicht zur Kontrolle gezwungen werden. Für besondere Bereiche wie Flughäfen gibt es abweichende Regelungen, da hier spezifische Gesetze (Luftsicherheitsgesetz) greifen, die dem Personal hoheitliche Befugnisse verleihen und körperliche Kontrollen ohne Zustimmung unter bestimmten Umständen ermöglichen.
 
Im Zweifel sollten Sie immer ruhig und bestimmt bleiben und nach dem Grund der Aufforderung fragen. Wenn Sie sich unsicher sind oder Ihre Rechte verletzt sehen, ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Die Kenntnis dieser Rechte stärkt Ihre Position und verhindert Missverständnisse.
Wann Security NICHT anfassen darf: Die klaren Grenzen
So wichtig es ist zu wissen, wann Security-Kräfte eingreifen dürfen, so entscheidend ist es auch, die klaren Grenzen ihrer Befugnisse zu kennen. Jeder körperliche Eingriff ohne eine der oben genannten rechtlichen Grundlagen ist rechtswidrig und kann strafrechtliche Konsequenzen für die Sicherheitskraft nach sich ziehen. Hier sind Situationen, in denen Security Sie definitiv nicht anfassen darf:
1. Willkürliche Körperkontrollen oder Durchsuchungen
Ohne konkreten Anlass (z.B. den begründeten Verdacht einer Straftat, der eine Jedermanns-Festnahme rechtfertigen würde) und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung sind willkürliche körperliche Durchsuchungen oder das Abtasten („Pat-Down“) nicht erlaubt. Dies stellt eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Nur die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen Personen durchsuchen. Ein Security-Mitarbeiter, der Sie ohne diese Grundlagen abtastet oder durchsucht, handelt rechtswidrig und begeht eine Straftat wie beispielsweise eine Nötigung.
2. Festhalten ohne Notwendigkeit oder über die erforderliche Dauer hinaus
Wird eine Person aufgrund des Jedermannsrechts festgehalten, darf dies nur so lange geschehen, bis die Polizei eintrifft. Ein längeres Festhalten oder das Festhalten ohne die Absicht, die Person unverzüglich der Polizei zu übergeben, ist rechtswidrig und kann als Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) geahndet werden. Auch das Festhalten einer Person, die keine Straftat begangen hat oder bei der kein Fluchtverdacht besteht, ist unzulässig. Die Dauer der Festhaltung muss auf das absolut notwendige Minimum begrenzt sein.
3. Unverhältnismäßige Gewaltanwendung
Selbst wenn ein Eingreifen zulässig ist (z.B. bei Notwehr oder Jedermannsrecht), muss die angewandte Gewalt stets verhältnismäßig sein. Das bedeutet, es darf nur so viel Gewalt eingesetzt werden, wie unbedingt notwendig ist, um die Gefahr abzuwenden oder die Person festzuhalten. Exzessive oder unnötige Gewalt, wie das Schlagen einer bereits am Boden liegenden Person oder das übermäßige Festziehen von Haltegriffen, ist ein Übergriff und kann als Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder sogar gefährliche Körperverletzung verfolgt werden. Deeskalation und Milde sind hier oberstes Gebot.
4. Eingriff auf öffentlichem Grund ohne Hausrecht
Auf öffentlichem Grund (z.B. einer öffentlichen Straße, einem öffentlichen Park) hat ein privater Sicherheitsdienst – abgesehen vom Jedermannsrecht und Notwehr – keine besonderen Befugnisse. Hier ist primär die Polizei zuständig. Security-Kräfte dürfen hier niemanden ohne Weiteres anfassen, festhalten oder des Platzes verweisen, es sei denn, sie werden direkt in eine Auseinandersetzung verwickelt, die Notwehr rechtfertigt. Das bedeutet, ein Security-Mitarbeiter im Streifendienst hat auf öffentlichen Plätzen nicht das Recht, Passanten ohne konkreten Verdacht anzuhalten oder körperlich zu kontrollieren.
Generell gilt: Bei Unsicherheiten oder dem Gefühl, dass Ihre Rechte verletzt werden, haben Sie jederzeit das Recht, die Personalien des Sicherheitsmitarbeiters zu erfragen und die Polizei zu rufen. Die Achtung der persönlichen Freiheit und Unversehrtheit ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaates und wird durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützt.
Spezielle Einsatzbereiche: Veranstaltungsschutz, Objektschutz und mehr
Die Frage „darf mich Security anfassen“ variiert in ihrer Praxisrelevanz je nach Einsatzbereich des Sicherheitsdienstes. Obwohl die rechtlichen Grundlagen dieselben bleiben, ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen unterschiedliche Schwerpunkte und häufigere Interaktionsformen, die ein physisches Eingreifen erforderlich machen können.
Veranstaltungsschutz: Sicherheit bei Events
Im Veranstaltungsschutz, beispielsweise bei Konzerten, Festivals oder Sportevents, ist der direkte Kontakt zwischen Security und Besuchern besonders häufig. Hier kommen die Durchsetzung des Hausrechts des Veranstalters und die Gefahrenabwehr zusammen. Typische Situationen, in denen die Security physisch eingreifen kann, sind:
- Einlasskontrollen: Überprüfung von Tickets und – mit Zustimmung – von Taschen auf verbotene Gegenstände. Bei Verweigerung des Einlass aufgrund fehlender Berechtigung oder Weigerung zur Kontrolle, kann ein Security-Mitarbeiter den Zutritt durch physisches Blockieren verwehren.
 - Deeskalation und Trennung: Bei Streitigkeiten oder Schlägereien, um die beteiligten Personen zu trennen, die Situation zu beruhigen und die öffentliche Ordnung innerhalb der Veranstaltung zu wahren. Hier ist schnelles und entschlossenes, aber verhältnismäßiges Eingreifen gefragt.
 - Entfernung unerwünschter Personen: Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. Belästigung, Vandalismus, Drogenkonsum) und Weigerung, das Gelände zu verlassen. Die physische Begleitung vom Gelände ist hierbei das letzte Mittel.
 - Schutz der Bühne/Backstage-Bereiche: Abdrängen von Personen, die versuchen, unbefugt in gesperrte oder gefährliche Bereiche einzudringen, um Sach- oder Personenschäden zu vermeiden.
 
Bei all diesen Maßnahmen muss der Security-Mitarbeiter geschult sein, deeskalierend zu wirken und nur im äußersten Notfall und verhältnismäßig körperlich einzugreifen. Das Ziel ist immer die Sicherheit aller Anwesenden. Auch ein erfahrener Sicherheitsdienst in Frankfurt legt größten Wert auf diese sensiblen Bereiche des Veranstaltungsschutzes.
Objektschutz und Revierstreifendienst: Schutz von Eigentum
Im Objektschutz und beim Revierstreifendienst geht es primär um die Sicherung von Gebäuden, Anlagen und Geländen. Hier sind physische Eingriffe oft auf die Abwehr von Einbrüchen, Vandalismus oder Störungen des Betriebs beschränkt. Wenn Sicherheitskräfte auf frischer Tat ertappte Eindringlinge stellen, können sie diese aufgrund des Jedermannsrechts festhalten, bis die Polizei eintrifft. Dabei spielt die schnelle Reaktion und die Kenntnis der Grundstücksgrenzen eine entscheidende Rolle. Auch bei der Bewachung von Baustellen ist die Frage, wann Security anfassen darf, relevant, etwa wenn Personen unbefugt das Gelände betreten und sich weigern zu gehen, wodurch sie potenzielle Gefahren für sich und das Projekt darstellen. Die präventive Präsenz und die klare Kommunikation der Sicherheitskräfte sind hier oft schon ausreichend, um physisches Eingreifen zu vermeiden.
Personenschutz: Direkter Schutz von Individuen
Im Personenschutz sind körperliche Eingriffe der Security-Kräfte oft direkter und präventiver Natur, um die geschützte Person vor Angriffen zu bewahren. Hier gilt das Notwehr- und Nothilferecht in besonderem Maße. Die Personenschützer agieren als Schutzschild und dürfen physisch eingreifen, um Angreifer abzuwehren oder potenzielle Gefahren von der geschützten Person fernzuhalten. Das bedeutet, sie dürfen Angreifer wegdrängen, blockieren oder im Extremfall auch überwältigen, um die schutzbefohlene Person aus der Gefahrenzone zu bringen. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist auch hier entscheidend, aber die Schwelle zum Eingreifen kann aufgrund der akuten Bedrohungslage für Leib und Leben niedriger sein als in anderen Bereichen. Die Maßnahmen im Personenschutz sind hoch spezialisiert und erfordern umfassende Ausbildung und Erfahrung, um schnell und effektiv auf Bedrohungen reagieren zu können, ohne dabei die Rechte Unbeteiligter zu verletzen.
Was tun, wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen?
Es kann Situationen geben, in denen Sie das Gefühl haben, dass ein Sicherheitsmitarbeiter seine Befugnisse überschreitet oder Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen. In solchen Fällen ist es wichtig, besonnen und überlegt zu handeln:
- Bleiben Sie ruhig: Versuchen Sie, die Situation nicht weiter zu eskalieren. Ein ruhiges Auftreten kann helfen, Missverständnisse zu klären und eine Eskalation zu vermeiden.
 - Fragen Sie nach dem Grund: Bitten Sie den Sicherheitsmitarbeiter höflich, den Grund seines Handelns oder seiner Aufforderung zu erklären. Ein seriöser Sicherheitsmitarbeiter wird bereit sein, dies zu tun.
 - Fordern Sie die Legitimation: Jeder Sicherheitsmitarbeiter ist verpflichtet, auf Verlangen seinen Dienstausweis vorzuzeigen. Notieren Sie sich Namen und eventuell die Firma, für die er tätig ist. Auch ein Foto des Dienstausweises kann hilfreich sein (sofern dies die Situation erlaubt und nicht eskaliert).
 - Informieren Sie die Polizei: Wenn Sie der Meinung sind, dass eine rechtswidrige Handlung vorliegt oder ein übermäßiger Einsatz von Gewalt stattgefunden hat, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen (Notruf 110). Die Polizei ist die zuständige Behörde, um solche Fälle zu prüfen und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen.
 - Dokumentieren Sie den Vorfall: Machen Sie sich Notizen zu Uhrzeit, Ort, beteiligten Personen und dem genauen Ablauf. Fotos oder Videos (sofern rechtlich zulässig und sicher für Sie) können als Beweismittel dienen. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein; notieren Sie deren Kontaktdaten.
 
Ein professioneller Sicherheitsdienst wie Hesse Sicherheitsdienst legt großen Wert auf die korrekte Schulung und das rechtmäßige Handeln seiner Mitarbeiter. Sollten Sie Fragen zu unseren Standards haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden und mehr über die Philosophie von Hesse Sicherheitsdienst erfahren. Wir setzen auf höchste Qualitätsansprüche und Transparenz.
Die Bedeutung professioneller Ausbildung und Verhaltensrichtlinien
Die Beantwortung der Frage „darf mich Security anfassen“ hängt letztlich stark von der Professionalität und Ausbildung des Sicherheitspersonals ab. Bei Hesse Sicherheitsdienst legen wir höchsten Wert auf eine fundierte und kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter. Dies umfasst nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Jedermannsrechts und der Notwehr, sondern auch spezialisierte Kurse in Deeskalationstechniken, psychologisches Konfliktmanagement, Kommunikationsfähigkeiten und den korrekten Umgang mit physischen Konfliktsituationen, stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Mitarbeiter sind darauf trainiert, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und durch verbale Kommunikation zu entschärfen, bevor ein physisches Eingreifen überhaupt notwendig wird. Der Einsatz körperlicher Gewalt ist immer das letzte Mittel (Ultima Ratio) und muss strikt den Prinzipien der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit folgen. Dies sichert nicht nur die Rechte der Bürger, sondern schützt auch unsere Mitarbeiter vor rechtlichen Konsequenzen und bewahrt das Vertrauen in unsere Dienstleistungen, die wir beispielsweise in Stuttgart anbieten.
Zudem arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Bestimmungen und Best Practices zu sein. Unsere Mitgliedschaft in relevanten Branchenverbänden wie dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gewährleistet die Einhaltung hoher Qualitätsstandards und ethischer Richtlinien. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die transparente Kommunikation mit dem Auftraggeber über die genauen Befugnisse, die den Sicherheitskräften im Rahmen des Hausrechts zustehen, beispielsweise bei der Durchführung von Eingangskontrollen oder dem Umgang mit Regelverstößen auf einem Firmengelände.
Durch die Kombination aus umfassender Ausbildung, klaren Verhaltensrichtlinien und einem tiefen Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen stellen wir sicher, dass unsere Sicherheitslösungen nicht nur effektiv, sondern auch rechtskonform und bürgerfreundlich sind. Auch für Ihre individuellen Sicherheitsbedürfnisse in allen deutschen Städten, etwa durch einen qualifizierten Revierstreifendienst in Essen oder ähnliche Dienste an anderen Standorten, sind wir Ihr zuverlässiger Partner, der stets die Grenzen des rechtlich Zulässigen wahrt und einen respektvollen Umgang mit allen Beteiligten pflegt.
Für weitere detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen des Strafrechts und zur deutschen Rechtsordnung können Sie sich an offizielle Quellen wie das Bundesministerium der Justiz wenden. Diese Ressourcen bieten einen tiefen Einblick in die komplexen Materien, die auch die Arbeit von Sicherheitsdiensten prägen.
Fazit
Die Frage „darf mich Security anfassen“ ist komplex, aber die Antwort ist klar: Ja, unter bestimmten, eng definierten Umständen dürfen private Sicherheitskräfte physisch eingreifen. Diese Befugnisse leiten sich hauptsächlich aus dem Jedermannsrecht (§ 127 StPO), dem Notwehr- und Nothilferecht (§ 32 StGB) sowie dem Hausrecht des Auftraggebers ab. Es ist von größter Bedeutung zu verstehen, dass Sicherheitsdienste keine hoheitlichen Befugnisse der Polizei besitzen und ihre Handlungen stets verhältnismäßig und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben müssen. Jeder Eingriff muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und darf niemals willkürlich oder als Bestrafung erfolgen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie ihre Rechte kennen und bei Bedenken aktiv nachfragen oder im Zweifel die Polizei informieren sollten. Für Sicherheitsdienstleister wie Hesse Sicherheitsdienst bedeutet es die Verpflichtung zu höchster Professionalität, umfassender Ausbildung und strikter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um Vertrauen zu schaffen und Sicherheit zu gewährleisten. Ein informierter Umgang mit diesem Thema ist der beste Weg zu einem sicheren und respektvollen Miteinander und minimiert potenzielle Konflikte zwischen Sicherheitskräften und der Öffentlichkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
1. Darf ein Security-Mitarbeiter meinen Ausweis verlangen?
Ein privater Security-Mitarbeiter hat kein allgemeines Recht, Ihren Ausweis zu verlangen. Sie sind nicht verpflichtet, diesen vorzuzeigen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie nach dem Jedermannsrecht vorläufig festgenommen werden, weil Ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Allerdings kann die Verweigerung der Auskunft, abhängig von den Hausregeln des Objekts, zum Hausverbot oder zum Verweis führen, wenn eine Identitätsfeststellung für den Zutritt oder Verbleib auf dem Gelände erforderlich ist.
2. Dürfen Security-Kräfte meine Tasche durchsuchen?
Nein, nicht ohne Ihre ausdrückliche und freiwillige Zustimmung. Private Sicherheitsdienste haben kein Recht, Personen oder deren Taschen zu durchsuchen. Bei Veranstaltungen oder an bestimmten Eingängen können Taschenkontrollen jedoch zur Bedingung für den Zutritt gemacht werden (im Rahmen des Hausrechts). Verweigern Sie die Kontrolle, kann Ihnen der Zutritt verwehrt werden, Sie können aber nicht zur Durchsuchung gezwungen werden. Ausnahmen bilden spezifische Gesetze wie das Luftsicherheitsgesetz an Flughäfen, wo Sicherheitskontrollen auch physisch und ohne explizite Zustimmung erfolgen können.
3. Was ist, wenn ich mich von Security ungerecht behandelt fühle?
Bleiben Sie ruhig, fragen Sie nach dem Namen oder der Dienstnummer des Sicherheitsmitarbeiters und der zuständigen Firma. Fordern Sie gegebenenfalls die Personalien (Identifikation) der Sicherheitskraft. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Rechtsverletzung oder übermäßige Gewalt vorliegt, rufen Sie unverzüglich die Polizei (Notruf 110). Diese ist die einzige Instanz, die hoheitlich einschreiten und den Vorfall aufnehmen kann. Dokumentieren Sie den Vorfall so genau wie möglich (Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Zeugen, ggf. Fotos/Videos).
4. Darf Security jemanden fixieren oder fesseln?
Im Rahmen des Jedermannsrechts darf eine Person so lange festgehalten werden, wie es für die Übergabe an die Polizei notwendig und verhältnismäßig ist. Das Festhalten kann auch eine Fixierung umfassen, wenn dies erforderlich ist, um eine Flucht zu verhindern oder weitere Straftaten zu unterbinden, und wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Anwendung von Fesseln ist in der Regel den hoheitlichen Behörden vorbehalten. Für private Sicherheitskräfte ist der Einsatz von Fesseln nur in absoluten Ausnahmefällen, bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung und unter strengsten Voraussetzungen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben zulässig und muss sofort der Polizei gemeldet werden. Die Verhältnismäßigkeit ist hier entscheidend, und die Polizei sollte umgehend informiert werden, um die Maßnahme zu übernehmen.






